Die Freiwillige Feuerwehr Kriftel wurde mit dem Stichwort F1 - Mülltonnenbrand und der Bemerkung: brennen Müllsäcke in Nähe, Hauswand und Autos, in die Frankfurter Straße alarmiert. Die Müllsäcke wurden mittels Kleinlöschgerät abgelöscht.
Die Freiwillige Feuerwehr Kriftel wurde mit dem Stichwort FBMA - Feueralarm Gefahrenmeldeanlage, in den Toom Baumarkt alarmiert. Auslösegrund der Anlage war ein Druckabfall in der Sprinkleranlage. Der Überwachungsbereich der ausgelösten Meldergruppe wurde kontrolliert. Es konnte keine Feststellung gemacht werden. Das Objekt wurde an das anwesende Marktpersonal übergeben.Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.
Die Freiwillige Feuerwehr Kriftel wurde mit dem Stichwort F2 - Brand am Gebäude (Brandverdacht / Brandgeruch) in die Kapellenstraße alarmiert. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte konnte aus einer Dachgeschosswohnung des Mehrfamilienhauses Brandgeruch wahrgenommen werden. Die Wohnungstür wurde gewaltsam geöffnet. Hierbei wurde festgestellt, dass die Wohnung stark verraucht war. Daraufhin wurden die Wohnräume von einem Trupp unter Atemschutz kontrolliert. Als Ursache für die Rauchentwicklung konnte ein Schmorbrand im Bereich des Kochfeldes lokalisiert werden. Nach dem Ablösen, wurde die Wohnung durch die Feuerwehr belüftet und abschließend an den Eigentümer übergeben.
Die Freiwillige Feuerwehr Kriftel wurde mit dem Stichwort H1 - einfache, technische Hilfeleistung und der Bemerkung: Wintergarten durch Sturm eingebrochen, in die Hofheimer Straße alarmiert. Vor Ort wurde festgestellt, dass es sich hier nicht um einen Wintergarten, sondern um einen Pavillon handelte. Dieser wurde durch die Feuerwehr und der Unterstützung der Bewohnerin demontiert.
Die Freiwillige Feuerwehr Kriftel wurde mit dem Stichwort F1A - Unklarer Feuerschein im Freien außerorts, in die Feldgemarkung im Bereich der Gutenbergstraße / Hattersheimerstraße alarmiert. Bereits auf der Anfahrt der Einsatzkräfte, konnte eine starke Rauchentwicklung wahrgenommen werden. Auf einem Acker wurde Grünschnitt verbrannt. Der anwesende Eigentümer konnte einen gültigen Brandschein vorlegen, wurde jedoch angewiesen, das Feuer klein zu halten und vor Ort zu bleiben. Weitere Tätigkeiten der Feuerwehr waren nicht erforderlich.