Bei allen Einsätzen (Bränden oder Gefahrgut), ist das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten erforderlich. Ohne Atemschutz würden die Feuerwehrmänner /-frauen durch Sauerstoffmangel oder Atemgifte großen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Mitglieder der Feuerwehr Kriftel mit entsprechender Ausbildung erkennt man an einem roten Punkt rechts und links am Feuerwehrhelm (Atemschutzgeräteträger).
Die Voraussetzungen für diese sehr anstrengende Tätigkeit ist eine abgeschlossene Grundausbildung zum Feuerwehrmann sowie die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zum „Atemschutzgeräteträger“. Zusätzlich ist eine arbeitsmedizinische ärztliche Untersuchung nach G26.3 erforderlich, welche alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich wiederholt werden muss.
Regelmäßige Übungen, sowie ein jährlicher Durchgang einer Atemschutz - Übungsstrecke (hier bei der Feuerwehr Hochheim ) , sowie eine entsprechende Einsatzübung sind für jeden Atemschutzgeräteträger nach der Feuerwehr Dienstvorschrift (FwDV 7) vorgeschrieben.
Im Einsatz wird grundsätzlich zu zweit vorgegangen (Truppweise). Ein weiterer Trupp muss als Rettungstrupp an der Einsatzstelle bereit stehen.
Die Ausrüstungsgegenstände sind:
Die Feuerwehr Kriftel verfügt derzeit über 20 Atemschutzgeräte und einer Rettungsschleiftrage die ebenfalls mit einer Atemluftversorgung ausgerüstet ist.